Steuerberatung neu gedacht.
Professionelle Steuerberatung aus Heimertingen im Unterallgäu
Wir kümmern uns professionell und ergebnisorientiert um Ihre Steuerangelegenheiten, damit Sie sich auf die wichtigen Dinge im Leben konzentrieren können.
Unsere Dienstleistungen im Überblick
Ihre Finanzen in einer sicheren Hand
Rechnungswesen
Wir erstellen Ihre Jahresbuchhaltung für jede Rechtsform. Wir unterstützen Sie dabei, alle relevanten Unterlagen systematisch zu sortieren und korrekt abzulegen, damit wir schnellmöglich Ihren Jahresabschluss erstellen können. Unser Ziel ist es dabei stets Ihre Steuerbelastung zu optimieren.
Lohnabrechnungen
Unsere Mitarbeiter sind unser wichtigstes Gut, deswegen ist eine pünktliche Gehaltszahlung selbstverständlich. Aus diesem Grund übernehmen wir Pflichtbewusst Ihre Lohnbuchhaltung für Ihre Mitarbeiter, damit termingerecht das richtige Gehalt ankommt.
Vermögensplanung
Wir kennen Sie und das Potenzial ihrer Finanzen, aus diesem Grund sind wir der richtige Ansprechpartner für einen soliden Vermögensauf- und vor allem -ausbau. Lassen Sie uns Ihre Investitionspläne für die Zukunft analysieren, besprechen und best möglich gestalten.
Gründe für Stangl + Keppeler, Steuerberater

Zuverlässig & pflichtbewusst
Übersichtlicher und sicherer Datenaustausch
Schnelle Antwort auf Ihre steuerlichen Fragen
Ihre Finanzen in einer Hand
Ansprechpartner vor Ort
Nachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin Aktuelles für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte
- Nordrhein-Westfalen setzt als erstes Bundesland auf Künstliche Intelligenz in der Steuerveranlagungvon DATEV am 24. April 2025 um 14:13
Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen geht einen weiteren Schritt in Richtung digitale Verwaltung: Ab Mai 2025 wird in vier Pilotfinanzämtern des Landes erstmals ein KI-Modul zur Unterstützung der Steuerveranlagung eingesetzt.
- Attraktivität des Accountant-Berufsstandes – Bitte um Unterstützung der IFAC-Studievon DATEV am 24. April 2025 um 13:48
Die WPK weist auf die Unterstützung der IFAC-Studie zur Attraktivität des Berufsstandes hin.
- BFH zur steuerrechtlichen Behandlung eines einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gewährten Gesellschafterdarlehensvon DATEV am 24. April 2025 um 9:01
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob ein Darlehensverhältnis zwischen einem Gesellschafter und einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft auf Grund der Bruchteilsbetrachtung nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO steuerrechtlich nicht anzuerkennen ist, soweit der darlehensgebende Gesellschafter selbst an der Gesellschaft beteiligt ist (Az. I R 19/21).
- BFH: Geschäftsleitende Holding-Personengesellschaft als Organträgerinvon DATEV am 24. April 2025 um 8:56
Der BFH beantwortet die Frage, ob eine Personengesellschaft als sog. geschäftsleitende Holding die Voraussetzung der eigenen gewerblichen Tätigkeit i. S. des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 KStG erfüllt (Az. I R 23/21).
- BFH zur Anwendung des § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG bei Darlehensgewährung durch zwischengeschaltete vermögensverwaltende KGvon DATEV am 24. April 2025 um 8:52
Der BFH nimmt Stellung zu Fragen zur Ermittlung der Beteiligungsquote bei einer mittelbar über eine vermögensverwaltende KG gehaltenen GmbH-Beteiligung für Zwecke der Berücksichtigung von Forderungsverlusten (Az. I R 21/22).
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