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Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Offizierin gegen die disziplinarrechtliche Ahndung der Gestaltung ihres privaten Tinder-Profils
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde einer Offizierin der Bundeswehr gegen einen disziplinarrechtlichen Verweis, der wegen der Gestaltung ihres privaten Profils auf einer Dating-Plattform im Internet verhängt worden war, nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 2 BvR 110/23).
Quelle: DATEV
Zum Original-Artikel hier klicken: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/erfolglose-verfassungsbeschwerde-einer-offizierin-gegen-die-disziplinarrechtliche-ahndung-der-gestaltung-ihres-privaten-tinder-profils-138702
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